Für jedes Krankenhaus ist ein Hygienebeauftragter zu benennen. In großen Krankenhäusern sollte auch für Fachabteilungen ein Hygienebeauftragter benannt werden.
Die
erforderlichen Kenntnisse sind in speziellen Fortbildungskursen zu erwerben.
Anzustreben ist, dass die Tätigkeit des Hygienebeauftragten von einem langjährig
tätigen Arzt in gehobener Dauerstellung wahrgenommen wird.
(Nach Anlage
zu Ziffer 5.3.5 der „Richtlinie für die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung
von Krankenhausinfektionen” Bundesgesundheitsblatt 22/1979; Nr. 24, S. 449-451)
Die
Krankenhaushygieneverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.